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Impressum

Impressum - Easytrack GPS Ortungssysteme

Wir unterstützen Unternehmen mit zuverlässigen GPS-Lösungen, effizienteren Abläufen und mehr Zeit für ihr Kerngeschäft.

Impressum - Easytrack GPS Ortungssysteme

Firmenwortlaut : easytrack · gps tracker · telematics GmbH
Adresse : Deutschstraße 4, 1230 Wien, Österreich
Öffnungszeiten : Montag – Donnerstag 08:30 – 17:00 Uhr,
Freitag 08:30 – 15:00 Uhr
Anwendbare Rechtsvorschriften: www.ris.bka.gv.at

Telefon : +43 1 615 61 63
Dun & Bradstreet Nummer : 30-082-4058
Firmengericht : Handelsgericht Wien

EORI-Nummer : ATEOS1000156306

E-mail : info@easytrack.at
UID : ATU77469507
FN : 563917s

Jetz anrufen +43 1 615 61 63

Artikel I. Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1.01Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der easytrack · gps tracker · telematics GmbH (nachfolgend „Easytrack“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Die AGB finden Anwendung auf sämtliche Bestellungen, Aufträge und Leistungen von Easytrack, unabhängig davon, ob diese schriftlich, elektronisch, über den Webshop oder auf sonstigem Weg erfolgen. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch für Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Bestimmungen vorrangig.

Abschnitt 1.02Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist die:
easytrack · gps tracker · telematics GmbHDeutschstraße 4 1230 Wien, Österreich E-Mail: info@easytrack.atTelefon: +43 1 615 61 63

Abschnitt 1.03Vertragsgegenstand

Easytrack bietet GPS-Tracking-Systeme sowie dazugehörige Software-, Web- und Supportleistungen an. Die Leistungen umfassen insbesondere die Erfassung, Visualisierung und Auswertung von GPS-Daten, die von den bereitgestellten Geräten erhoben werden, sowie deren Darstellung über eine internetbasierte Plattform.

Abschnitt 1.04Änderungen der AGB

Easytrack ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern hierfür sachliche Gründe bestehen, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Vorgaben, technischer Rahmenbedingungen oder des Leistungsangebots. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form bekannt gegeben. Die Einzelheiten zur Wirksamkeit von Änderungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie nach den in diesen AGB vorgesehenen Regelungen.

Abschnitt 1.05Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen, die zwischen Easytrack und dem Kunden schriftlich getroffen wurden, haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie von beiden Parteien ausdrücklich bestätigt wurden.

Artikel II. Angebote und Vertragsabschluss

Abschnitt 2.01Freibleibende Angebote

Alle von Easytrack veröffentlichten Angebote, sei es auf der Website, in Broschüren, Katalogen oder sonstigen Werbematerialien, sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots durch den Kunden dar und sind kein rechtlich bindendes Angebot von Easytrack.

Abschnitt 2.02Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag kommt zustande, wenn:
  • Easytrack das schriftliche oder elektronische Angebot des Kunden durch eine Auftragsbestätigung annimmt, oder
  • Easytrack die bestellte Ware liefert oder die vereinbarte Dienstleistung erbringt.
Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.

Abschnitt 2.03Annahmefrist für Angebote

Angebote des Kunden sind für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen ab Zugang bei Easytrack bindend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Frist vereinbart wurde.

Abschnitt 2.04Verbindlichkeit von Bestellungen

Bestellungen von Hardware, Plattformzugängen, Lizenzen oder sonstigen Leistungen gelten als verbindliche Annahme eines Angebots von Easytrack und führen zum Abschluss eines Vertrages. Eine Teststellung, Pilotphase oder unverbindliche Nutzung gilt ausschließlich dann als vereinbart, wenn diese ausdrücklich und schriftlich zwischen Easytrack und dem Kunden als „Teststellung“ oder „Pilotphase“ bestätigt wurde. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung gelten bestellte Geräte und Leistungen als reguläre Bestellung und unterliegen den vertraglich vereinbarten Laufzeiten, Entgelten und Bedingungen.

Abschnitt 2.05Klarstellung Testphase / Pilotphase

Eine Teststellung, Testphase oder Pilotphase begründet kein automatisches Rücktritts-, Widerrufs- oder Kündigungsrecht. Eine solche Testphase ist ausschließlich dann wirksam vereinbart, wenn:
  • sie ausdrücklich und schriftlich als „Teststellung“ oder „Testphase“ bezeichnet wurde,
  • die Anzahl der Geräte, die Dauer sowie der Zweck eindeutig festgelegt wurden,
  • und eine gesonderte schriftliche Vereinbarung darüber vorliegt.
Ohne eine solche eindeutige Vereinbarung liegt keine Testphase vor. Insbesondere stellt die Bestellung mehrerer Geräte, die Lieferung von Hardware oder die Nutzung der Plattform keine Teststellung dar. Eine nachträgliche Berufung auf eine angebliche Testphase ist ausgeschlossen.

Abschnitt 2.06Vertragsabschluss auf elektronischem Weg

Der Vertrag kommt auch durch elektronische Kommunikation zustande. Eine Annahme eines Angebots per E-Mail, schriftlicher Bestellung oder sonstiger elektronischer Bestätigung gilt als verbindliche Annahme des Angebots. Eine gesonderte Unterzeichnung eines Vertrages ist hierfür nicht erforderlich.

Abschnitt 2.07Vertragsunterlagen

Die Vertragsunterlagen umfassen diese AGB sowie alle zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen, die im Rahmen des Vertragsabschlusses getroffen wurden. Der Vertragstext wird von Easytrack gespeichert und dem Kunden auf Anfrage zugänglich gemacht.

Abschnitt 2.08Abweichende Bedingungen des Kunden

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Easytrack hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen seitens Easytrack gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen des Kunden.

Abschnitt 2.09Änderungen oder Ergänzungen

Nach Vertragsabschluss bzw. Angebotsannahme sind Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Abschnitt 2.10Stornierung und Rücktritt nach Vertragsabschluss

Nach Zustandekommen des Vertrages ist ein Rücktritt oder eine Stornierung durch den Kunden ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Erfolgt dennoch eine einseitige Vertragsauflösung oder wird die Abnahme der vereinbarten Leistungen verweigert, ist Easytrack berechtigt, eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 50 % des gesamten Auftragsvolumens zu verrechnen, sofern diese Pauschale den typischerweise zu erwartenden Schaden abdeckt. Die Pauschale gilt als angemessen vereinbart und entspricht dem typischerweise zu erwartenden Schaden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt insbesondere, wenn:
  • die Bestellung bereits bestätigt wurde,
  • die Ware bereits ausgeliefert wurde, oder
  • Leistungen bereits vorbereitet oder erbracht wurden.
Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Abschnitt 2.11Bestellprozess und Vertragsannahme

Der Vertrag zwischen Easytrack und dem Kunden kommt zustande, sobald eine Bestellung des Kunden schriftlich, elektronisch oder über den Webshop von Easytrack eingeht und Easytrack diese ausdrücklich bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Bestellwege:
  • Bestellungen können über die Website (Webshop), per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
  • Bei Online-Bestellungen erhält der Kunde eine automatische Eingangsbestätigung, die noch keine Vertragsannahme darstellt.
  • Die endgültige Annahme erfolgt durch eine gesonderte Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung.
Individuelle Angebote und Annahmevorbehalt:
  • Individuelle Angebote von Easytrack sind vierzehn (14) Tage gültig, sofern keine andere Frist angegeben ist.
  • Easytrack ist berechtigt, die Annahme einer Bestellung ohne Angabe von Gründen zu verweigern, insbesondere bei früheren Zahlungsausfällen des Kunden oder bei technischen oder organisatorischen Gründen, die eine Leistungserbringung unmöglich machen.

Abschnitt 2.12Verbindlichkeit von Bestellungen

Bestellungen von Hardware, Softwarelizenzen oder Plattformzugängen gelten als verbindliche Annahme eines Angebots und führen zum Abschluss eines Vertrages. Eine Teststellung oder Probephase gilt ausschließlich dann als vereinbart, wenn diese ausdrücklich und schriftlich zwischen Easytrack und dem Kunden als „Teststellung“ oder „Testphase“ bestätigt wurde. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung liegt keine Teststellung vor. Bestellte Geräte gelten in diesem Fall als regulär erworben bzw. bereitgestellt und unterliegen den vertraglich vereinbarten Bedingungen.

Abschnitt 2.13Beschreibung der Dienstleistungen

Easytrack bietet GPS-Tracking-Systeme sowie dazugehörige Dienstleistungen an, die eine internetbasierte Plattform umfassen. Diese Plattform ermöglicht die Erfassung, Visualisierung und Auswertung von GPS-Daten, die durch die von Easytrack bereitgestellte Hardware (z. B. GPS-Tracker) erhoben werden. (a) Die Hauptdienstleistungen umfassen:
  • Echtzeit-Ortung:Verfolgen und Überwachen von Fahrzeugen oder anderen beweglichen Objekten.
  • Reporting und Auswertungen:Erstellung von Routenauswertungen, Statistiken und Berichten, die über die Plattform exportiert werden können.
  • Systemwartung und Updates:Bereitstellung technischer und funktionaler Updates für Software, Geräte und Karten.
  • Speicherung von Daten:Sicherung der erhobenen GPS-Daten auf einem Server gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften mit einer maximalen Aufbewahrungsdauer von 12 Monaten ab Aktivierung ohne Ausnahme.

Abschnitt 2.14Lizenzumfang und Nutzung

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software und Plattform von Easytrack. Dieses Nutzungsrecht ist auf die vertraglich vereinbarte Dauer beschränkt und dient ausschließlich dem vorgesehenen Zweck, wie der Verfolgung und Verwaltung von Fahrzeugen oder Flotten. Die Nutzung der Plattform ist nur in Verbindung mit den von Easytrack bereitgestellten Geräten und SIM-Karten gestattet. Eine Nutzung mit Drittanbieter-Hardware oder außerhalb der vereinbarten Bedingungen ist ausdrücklich untersagt.

Abschnitt 2.15Einschränkungen der Nutzung

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen und Hardware von Easytrack rechtmäßig und in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen zu verwenden. Insbesondere ist Folgendes untersagt:
  • Veränderung, Dekompilierung oder sonstige Manipulation der Software.
  • Entfernung oder unsachgemäße Verwendung von SIM-Karten, die in den Geräten integriert sind.
  • Weitergabe von Zugangsdaten an unbefugte Dritte.
Easytrack behält sich das Recht vor, den Zugriff auf die Plattform zu sperren, wenn der Kunde gegen diese Verpflichtungen verstößt oder die Nutzung die Sicherheit des Systems gefährdet.

Abschnitt 2.16Updates, Upgrades und Weiterentwicklung

Easytrack entwickelt seine Software und Dienstleistungen kontinuierlich weiter. Funktionale Updates sowie Upgrades der Software und der Plattform werden regelmäßig bereitgestellt, um den Funktionsumfang zu verbessern oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Easytrack informiert den Kunden rechtzeitig über wesentliche Änderungen, die die Nutzung beeinflussen könnten.

Abschnitt 2.17Systemverfügbarkeit und Wartung

(a) Systemverfügbarkeit:
  • Easytrack ist bestrebt, eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 99 % (im Jahresdurchschnitt) zu gewährleisten, aber stellt keine garantierte Verfügbarkeitszusage oder SLA dar.
(b) Geplante Wartungsarbeiten:
  • Easytrack führt regelmäßige Wartungsarbeiten durch, die zu temporären Unterbrechungen der Plattform führen können.
  • Der Kunde wird rechtzeitig über geplante Wartungsfenster informiert, sofern dies technisch und organisatorisch möglich ist.
(c) Unvorhergesehene Störungen:
  • Easytrack haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle der Plattform, die durch externe Faktoren verursacht werden, z. B.:
    • Störungen bei Mobilfunkanbietern oder Internetprovidern
    • Technische Probleme mit Drittanbietersystemen
    • Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Stromausfälle, Cyberangriffe, Krieg…)
(d) Pflichten des Kunden:
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine stabile Internetverbindung und die notwendige Hardware und Software bereitzuhalten, um die Plattform nutzen zu können.
  • Einschränkungen, die aus nicht erfüllten technischen Anforderungen des Kunden resultieren, begründen keine Haftung oder Gewährleistungsansprüche gegenüber Easytrack.

Abschnitt 2.18Softwarebereitstellung und Zugangsdaten

Die von Easytrack bereitgestellte Software ist für mobile Endgeräte in den gängigen App-Stores (iOS, Android) verfügbar. Der Kunde kann die Software über die offiziellen Plattformen kostenlos herunterladen und auf seinen Geräten installieren. Nach dem erfolgreichen Download erhält der Kunde von Easytrack eine E-Mail mit den individuellen Zugangsdaten, um sich auf der Plattform anzumelden und die Dienstleistungen in vollem Umfang zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten sicher aufzubewahren und keinem Dritten zugänglich zu machen.

Abschnitt 2.19Fahrtenbuch-Funktion und Datenverwaltung

Easytrack bietet eine digitale Fahrtenbuch-Funktion, die es dem Kunden ermöglicht, Fahrten automatisch zu erfassen, zu dokumentieren und auszuwerten. Die Nutzung dieser Funktion erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.
  • Finanzamt Konformität:Die Fahrtenbuchdaten werden gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben aufgezeichnet. Easytrack kann jedoch keine Garantie für die Anerkennung durch Finanzbehörden übernehmen.
  • Datenkontrolle:Der Kunde ist verantwortlich, die Fahrtenbuchdaten regelmäßig zu prüfen und zu exportieren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen vorliegen.
  • Datenlöschung:Fahrtenbuchdaten werden für maximal 12 Monate gespeichert. Danach erfolgt eine automatische und unwiderrufliche Löschung, sofern keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten entgegenstehen.
  • Änderung oder Manipulation:Nachträgliche Änderungen an bestehenden Fahrteinträgen sind nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen möglich.
Die Nutzung der Fahrtenbuch-Funktion setzt eine gültige Lizenz und eine aktive Internetverbindung voraus.

Abschnitt 2.20Technische Änderungen und Weiterentwicklung

  • Leistungsanpassungen:Easytrack ist berechtigt, technische Änderungen und Weiterentwicklungen an seinen Diensten vorzunehmen, sofern diese keine wesentliche Einschränkung der vereinbarten Leistung bedeuten.
  • Gründe für Änderungen:Technische Anpassungen können insbesondere erfolgen aufgrund von:
    • Sicherheits- und Funktionsupdates für Software & Hardware
    • Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anforderungen
    • Optimierungen der Systemstabilität oder Leistung
  • Informationspflicht:Easytrack wird Kunden über wesentliche Änderungen oder Einschränkungen der Leistung rechtzeitig informieren.
  • Kein Anspruch auf bestimmte Funktionen:
    • Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter technischer Funktionen, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich zugesichert wurden.
    • Falls wesentliche Funktionen entfallen, hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Änderung.

Artikel III. Lieferung und Leistungsumfang

Abschnitt 3.01Lieferbedingungen

Die Lieferung der von Easytrack bereitgestellten Hardware (z. B. GPS-Tracker) erfolgt gemäß den im Vertrag vereinbarten Bedingungen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab dem Sitz von Easytrack oder einem von Easytrack bestimmten Lagerstandort. Die Versandkosten werden separat ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen.

Abschnitt 3.02Lieferfristen

Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Easytrack ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die durch:
  • Unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien).
  • Lieferverzögerungen durch Vorlieferanten oder Hersteller.
  • Fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden.
Falls die Lieferung aus den oben genannten Gründen verzögert wird, wird Easytrack den Kunden unverzüglich informieren.

Abschnitt 3.03Gefahrübergang

Bei Unternehmern geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden über, sofern der Kunde nicht eigenständig den Transport beauftragt hat.

Abschnitt 3.04Teillieferungen

Easytrack ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Jede Teillieferung kann separat in Rechnung gestellt werden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

Abschnitt 3.05Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis im Eigentum von Easytrack.

Abschnitt 3.06Installation und Inbetriebnahme

Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Installation und Inbetriebnahme der Hardware durch den Kunden selbst. Easytrack empfiehlt jedoch die Durchführung durch geschultes Fachpersonal. Schäden, die durch unsachgemäße Installation oder Bedienung entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Easytrack.

Abschnitt 3.07Testphase für Neukunden

Eine Testphase für Neukunden liegt ausschließlich dann vor, wenn diese ausdrücklich und schriftlich zwischen Easytrack und dem Kunden als „Teststellung“ vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung gelten sämtliche Lieferungen und Leistungen als reguläre Bestellung und unterliegen den vertraglich vereinbarten Bedingungen. Eine Teststellung begründet in keinem Fall ein automatisches Rücktrittsrecht vom Vertrag, sofern parallel oder davor bereits eine Bestellung erfolgt ist.

Abschnitt 3.08Beendigung der Teststellung und Vertragswirkung

Eine vereinbarte Teststellung kann vom Kunden jederzeit während der vereinbarten Testdauer beendet werden. Die Beendigung der Teststellung führt jedoch nicht automatisch zu einem Rücktritt vom Vertrag, sofern bereits ein verbindlicher Vertrag gemäß Artikel II zustande gekommen ist. Ein Rücktritt oder eine Vertragsauflösung ist nur dann möglich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich im Rahmen der Testvereinbarung vereinbart wurde. Die bloße Unzufriedenheit, subjektive Einschätzung der Eignung oder betriebliche Nichtverwendbarkeit stellt keinen Rücktrittsgrund dar.

Abschnitt 3.09Montage und Installation

Die Installation der von Easytrack bereitgestellten Hardware erfolgt ausschließlich auf Verantwortung des Kunden.
  • Selbstinstallation oder Fachmontage:Der Kunde kann die Hardware selbst installieren oder durch eine qualifizierte Fachkraft montieren lassen. Easytrack übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Installation entstehen.
  • Garantieansprüche des Fahrzeugherstellers:Der Kunde ist verpflichtet, vor der Installation eigenständig zu prüfen, ob der Einbau der Hardware die Garantie- oder Gewährleistungsansprüche des Fahrzeugherstellers beeinträchtigt.
  • Funktionsprüfung:Der Kunde ist nach der Installation verpflichtet, die Funktionsfähigkeit des Systems zu testen und etwaige Mängel oder Störungen unverzüglich an Easytrack zu melden.
Easytrack übernimmt keine Verantwortung für die Auswirkungen der Hardware-Installation auf die elektronischen Systeme des Fahrzeugs oder für damit verbundene Garantieverluste beim Fahrzeughersteller. Der Kunde bestätigt, dass die Installation der Hardware in eigener Verantwortung erfolgt und dass easytrack nicht verpflichtet ist, Herstellergarantie- oder Gewährleistungsbedingungen von Fahrzeugherstellern zu prüfen oder zu bewerten. HINWEIS:Die Speicherung von Fahrtdaten und Positionsdaten erfolgt maximal 12 Monate, danach werden sie automatisch gelöscht (Details siehe Artikel XII), sofern keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten entgegenstehen.

Abschnitt 3.10Meldepflicht bei Diebstahl oder Verlust der Hardware und SIM-Karten

Der Kunde ist verpflichtet, den Diebstahl, Verlust oder das Abhandenkommen von Hardware oder der darin verbauten SIM-Karten unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich (E-Mail ausreichend) an Easytrack zu melden. Der Kunde haftet vollständig für sämtliche Kosten, Gebühren und Schäden (insbesondere Daten- und Roamingkosten), die durch missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung durch Dritte entstehen, bis zum nachweislichen Einlangen der Verlustmeldung bei Easytrack. Easytrack ist berechtigt, bei Verlust- oder Diebstahlmeldung die betroffene SIM-Karte unverzüglich zu sperren. Easytrack haftet nicht für Schäden, die aus einer verspäteten Meldung durch den Kunden resultieren.

Abschnitt 3.11SIM-Karten, Datennutzung und Roaming

(a) Bereitstellung der SIM-KarteEasytrack stellt zur Nutzung der Hardware eine M2M-SIM-Karte bereit. Diese darf ausschließlich in den von Easytrack gelieferten Geräten betrieben werden. Die SIM-Karte bleibt jederzeit Eigentum von Easytrack. (b) Verbot missbräuchlicher NutzungDer Kunde verpflichtet sich, die SIM-Karte nicht in anderen Endgeräten (z. B. Hotspots, Smartphones, Tablets, Dashcams) einzusetzen. Eine Nutzung außerhalb der bestimmungsgemäßen Hardware ist strikt untersagt. Eine Entnahme oder Fremdverwendung der SIM-Karte gilt als vertragswidrig und berechtigt Easytrack zur sofortigen Sperre sowie zur Verrechnung der dadurch entstandenen Kosten. (c) Roaming und KostenkontrolleBei Fahrten außerhalb des durch Easytrack vorgesehenen Netzabdeckungsbereichs können zusätzliche Kosten entstehen (z. B. Roaminggebühren). Easytrack übernimmt keine Haftung für Kosten, die durch:
  • Roaming,
  • Grenznähe,
  • „Still Roaming“,
  • falsche oder missbräuchliche Nutzung der SIM im Ausland entstehen.
Alle durch Roaming, Auslandsnutzung, Grenznähe, fehlerhafte Netzeinwahl oder missbräuchliche SIM-Verwendung entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Kunde. Easytrack ist berechtigt, derartige Zusatzkosten sowie den damit verbundenen administrativen Aufwand dem Kunden vollständig weiter zu verrechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob dem Kunden die Entstehung solcher Kosten im Einzelfall vorher erkennbar war. (d) Kosten bei MissbrauchStellt Easytrack einen Missbrauch oder ungewöhnlichen Datenverbrauch fest, ist Easytrack berechtigt:
  • die SIM-Karte zu sperren,
  • entstandene Zusatzkosten an den Kunden weiter zu verrechnen,
  • den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
(e) NetzverfügbarkeitDie Verfügbarkeit der Dienste ist von den jeweiligen Mobilfunknetzen abhängig. Easytrack übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Überlastungen oder Abdeckungsprobleme der Netzbetreiber.

Artikel IV. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Abschnitt 4.01Preise und Steuern

Alle von Easytrack angegebenen Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Transport-, Verpackungs- und Versandkosten werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Preisänderungen sind zulässig, wenn sich die Kostenbasis (z. B. durch höhere Material-, Produktions- oder Logistikkosten) nach Vertragsabschluss ändert. Easytrack wird den Kunden in solchen Fällen rechtzeitig über die Anpassung informieren. Easytrack ist berechtigt, die wiederkehrenden Entgelte einmal jährlich entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI 2020) anzupassen. Erhöhungen und Senkungen werden im selben Ausmaß wirksam. Eine Anpassung von bis zu 10 % pro Jahr gilt als sachlich gerechtfertigt.

Abschnitt 4.02Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Zahlung wie folgt zu leisten:
  • Banküberweisung
  • SEPA-Lastschriftverfahren
  • Zahlung auf Rechnung (nach Vereinbarung)
Bei Zahlungsverzug ist Easytrack berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB (bei Geschäften zwischen Unternehmern) oder 4 % (bei Verbrauchern) pro Jahr zu berechnen. Darüber hinaus trägt der Kunde sämtliche durch den Verzug entstandenen Kosten, wie Mahngebühren und Inkassokosten.

Abschnitt 4.03Folgen des Zahlungsverzugs und Einstellung der Leistungen

(a) Sperre des Benutzerkontos nach 30 TagenGerät der Kunde in Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, ist Easytrack berechtigt, das Benutzerkonto des Kunden sowie die Nutzung der Plattform und aller verbundenen Dienste vorübergehend zu sperren. (b) ReaktivierungsgebührFür die technische Wiederherstellung eines gesperrten Kontos fällt eine Reaktivierungsgebühr von EUR 29,90 netto an. Diese Gebühr deckt den administrativen Aufwand, die technische Wiederanbindung der Geräte, die Systemprüfung sowie die Freischaltung des Accounts. Die Reaktivierung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungsausgleich und Überweisung der Reaktivierungsgebühr. (c) Identitäts- und Zahlungsprüfung vor ReaktivierungEasytrack behält sich das Recht vor, vor der Reaktivierung eines gesperrten Kontos eine Identitätsprüfung oder eine Prüfung der angegebenen Zahlungsdaten vorzunehmen. Dies dient der Verhinderung von Missbrauch, der Sicherstellung der richtigen Zuordnung des Kontos sowie dem Schutz vor betrügerischen Zahlungen oder der Verwendung unrechtmäßiger Zugangsdaten. Die Reaktivierung erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung und vollständigem Zahlungsausgleich. (d) Keine Leistungspflicht während der SperreWährend der Dauer des Zahlungsverzugs und/oder der Sperre besteht keine Pflicht von Easytrack, Leistungen zu erbringen, Daten bereitzustellen, Datenexporte auszuführen oder die Plattform verfügbar zu halten. Ansprüche des Kunden auf Datenzugriff ruhen bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen. (e) Entfernung der Geräte nach 45 TagenBesteht der Zahlungsverzug länger als 45 Tage, ist Easytrack berechtigt, alle mit dem Kundenkonto verknüpften Geräte aus dem System zu entfernen. Die Entfernung führt technisch bedingt zu einem vollständigen Verlust der zugeordneten Daten. (f) Kein Anspruch auf Daten nach GeräteentfernungWird das Konto aufgrund von Nichtzahlung deaktiviert oder werden Geräte entfernt, besteht kein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung, Export oder Bereitstellung von Daten. Gelöschte oder verlorene Daten können nicht rekonstruiert werden. (g) Datenlöschung bei NichtzahlungDie Löschung aufgrund von Nichtzahlung erfolgt unabhängig von der regulären 12-Monats-Speicherfrist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Daten rechtzeitig zu sichern. Dies gilt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Herausgabepflichten entgegenstehen. (h) Inkasso und gerichtliche GeltendmachungNach mehr als 45 Tagen Zahlungsverzug ist Easytrack berechtigt, die Forderung ohne weitere Ankündigung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt zu übergeben. (i) Mindestvertragsdauer bleibt unberührtDie Mindestvertragsdauer (24/36 Monate je nach Tarif) bleibt bestehen. Eine Sperre wegen Nichtzahlung hat keine Reduktion, Unterbrechung oder Aussetzung der Mindestvertragsdauer zur Folge. Der Kunde bleibt verpflichtet, die vertraglichen Entgelte weiter zu bezahlen. (j) Keine Haftung bei LeistungsunterbrechungEasytrack haftet nicht für Schäden, Ausfälle oder Datenverluste, die durch Sperren, Datenlöschungen oder Geräteentfernungen entstehen, wenn diese auf Nichtzahlung des Kunden zurückzuführen sind. (k) Protokollierung technischer VorgängeEasytrack protokolliert Sperren, Entsperrungen, Geräteentfernungen sowie damit verbundene Systemereignisse zur internen Dokumentation und Beweissicherung. Diese Protokolle dienen ausschließlich der Nachvollziehbarkeit technischer Abläufe und können im Streitfall herangezogen werden.

Abschnitt 4.04Mahn- und Inkassogebühren

Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich Easytrack das Recht vor, pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 12,90 netto zu erheben. Für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses werden dem Kunden zusätzlich pro Halbjahr € 5,00 berechnet. Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung können offene Forderungen an ein Inkassobüro übergeben oder gerichtlich geltend gemacht werden.

Abschnitt 4.05Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum von Easytrack.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder Dritten zur Sicherung zu übereignen.
  • Der Ausbau oder Rückbau der Geräte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Verantwortung des Kunden. Easytrack übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Ausbau, die Demontage oder das Abtrennen der Verkabelung entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig einen Termin für den Ausbau zu vereinbaren; ohne Termin besteht kein Anspruch auf sofortige Durchführung.
  • Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde Easytrack unverzüglich zu informieren und sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte von Easytrack zu wahren.

Abschnitt 4.06Vorauszahlung und Sicherheitsleistungen

Easytrack ist berechtigt, für bestimmte Lieferungen oder Dienstleistungen Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheiten zu verlangen, insbesondere bei Neukunden oder Kunden mit eingeschränkter Kreditwürdigkeit.

Abschnitt 4.07Sonderkonditionen und Rabatte

„Etwaige Sonderkonditionen oder Rabatte, die dem Kunden gewährt werden, gelten nur, solange keine Zahlungsverzögerungen oder anderen Vertragsverletzungen vorliegen. Im Falle eines Zahlungsverzugs erlöschen alle gewährten Rabatte rückwirkend, und die ursprünglich vereinbarten Preise werden fällig.“

Abschnitt 4.08Wertsicherung und Anpassung der Entgelte

(a) Bestehende RabatteIndividuelle Rabatte oder Ermäßigungen auf das Grundentgelt des Tarifs bleiben grundsätzlich unverändert, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. (b) Wertsicherung gemäß Verbraucherpreisindex (VPI)Die fixen monatlichen Entgelte (z. B. Grundgebühr, Webservices, Mindestumsatz) unterliegen einer Wertsicherung und werden jährlich an den Verbraucherpreisindex (VPI 2020) der Statistik Austria angepasst:
  • Erhöhung:Easytrack ist berechtigt, die Entgelte für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des Jahres-VPI anzupassen.
  • Senkung:Easytrack ist verpflichtet, eine Reduzierung des Jahres-VPI weiterzugeben und die Entgelte entsprechend zu senken.
  • Informationspflicht:Kunden werden über solche Änderungen in Textform (z. B. Rechnungsaufdruck, E-Mail) informiert.
(c) Kündigungsrecht bei Entgelterhöhung für Verbraucher (B2C)Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt: Erfolgt eine Erhöhung der Entgelte, haben Verbraucher das Recht, ihren Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen.
  • Die Kündigung muss in Textform bei Easytrack eingehen.
  • Die Kündigung wird mit Einlangen bei Easytrack wirksam.
  • Es fallen keine Restentgelte oder Gebühren für eine noch bestehende Mindestvertragsdauer oder in Anspruch genommene Vergünstigungen an.
(d) Preisanpassungen gegenüber Unternehmern (B2B)Gegenüber Unternehmern gelten die Preisanpassungen gemäß lit. (b) ohne besonderes Kündigungsrecht. Eine Preisanpassung von bis zu 10 % pro Jahr gilt als sachlich gerechtfertigt und vom Unternehmer bereits bei Vertragsabschluss als akzeptiert. Das ordentliche Kündigungsrecht des Unternehmers gemäß den vertraglichen Bestimmungen bleibt unberührt. (e) Kontakt für Kündigungen & Anfrageneasytrack · gps tracker · telematics GmbH Deutschstraße 4, 1230 Wien, Österreich +43 1 615 61 63 | info@easytrack.at

Abschnitt 4.09Weiterverrechnung von netz- und providerbedingten Zusatzkosten

Easytrack ist berechtigt, zusätzliche Kosten, Gebühren oder Entgelte, die durch Mobilfunk-, Netz- oder sonstige technische Dienstleister (insbesondere SIM-Karten-, Daten-, Roaming-, Routing-, Sicherheits- oder Infrastrukturprovider) verursacht werden und nicht im ursprünglich vereinbarten Tarif enthalten waren, an den Kunden weiterzuverrechnen. Dies gilt insbesondere für neu eingeführte, geänderte oder künftig anfallende providerseitige Entgelte, die:
  • nicht von Easytrack selbst verursacht wurden,
  • auf regulatorischen, sicherheitsrelevanten, technischen oder wirtschaftlichen Entscheidungen des jeweiligen Anbieters beruhen,
  • und die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen technisch erforderlich oder wirtschaftlich nicht vermeidbar sind.
Eine Weiterverrechnung solcher Zusatzkosten erfolgt frühestens ab dem nächstfolgenden Abrechnungszeitraum nach schriftlicher Information des Kunden und wirkt nicht rückwirkend. Easytrack ist nicht verpflichtet, derartige Zusatzkosten selbst zu tragen oder dauerhaft zu subventionieren. Ein Anspruch des Kunden auf Beibehaltung unveränderter Drittanbieterpreise besteht nicht.

Abschnitt 4.10Zahlungspflicht unabhängig von Nutzung

Die vereinbarten Entgelte sind unabhängig davon geschuldet, ob und in welchem Umfang der Kunde die Leistungen von Easytrack tatsächlich nutzt. Insbesondere bleibt die Zahlungspflicht auch dann aufrecht, wenn:
  • die gelieferten Geräte nicht installiert oder nicht aktiviert werden,
  • die Plattform nicht oder nur teilweise genutzt wird,
  • der Kunde die Nutzung aus betrieblichen, organisatorischen oder sonstigen Gründen einstellt,
  • die Nutzung aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden eingeschränkt ist.
Die Nichtnutzung der Leistungen begründet weder ein Minderungsrecht noch ein Rücktrittsrecht oder eine vorzeitige Vertragsbeendigung. Easytrack stellt die vertraglich vereinbarte Leistung bereit; der wirtschaftliche Erfolg oder die tatsächliche Nutzung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

Artikel V. Vertragslaufzeit und Kündigung

Abschnitt 5.01Mindestvertragslaufzeit

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 24 Monate ab dem Datum des Vertragsbeginns. Der Vertragsbeginn ist entweder der Liefertermin der Hardware oder der Zeitpunkt der ersten Nutzung der Plattform, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Verbraucher gelten etwaige zwingende gesetzliche Sonderregelungen zu Bindungsdauer und Vertragsverlängerung vorrangig.

Abschnitt 5.02Ordentliche Kündigung nach Mindestvertragslaufzeit

Der Vertrag wird für eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Während dieser Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt und kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres (somit zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember) schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Abschnitt 5.03Stornierung von Bestellungen

Nach verbindlicher Bestellung von Hardware, Geräten oder Plattformzugängen ist eine Stornierung durch den Kunden grundsätzlich ausgeschlossen. Erfolgt dennoch eine Stornierung oder Vertragsauflösung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, ist Easytrack berechtigt, sämtliche bis dahin entstandene Kosten, insbesondere Beschaffungskosten, Administrationsaufwand sowie bereits bereitgestellte Geräte oder Leistungen, in Rechnung zu stellen. Easytrack ist in diesem Fall berechtigt, eine pauschale Stornogebühr gemäß den Bestimmungen zum Vertragsabschluss (50 % des Auftragsvolumens) zu verlangen. Die Pauschale berücksichtigt insbesondere Beschaffungskosten, Dispositionsaufwand, bereits erbrachte Leistungen sowie entgangenen Gewinn.

Abschnitt 5.04Stilllegung, Pausierung

Eine vorübergehende Stilllegung oder Pausierung einzelner Fahrzeuge, Geräte oder Lizenzen ist ausgeschlossen; die vereinbarten Entgelte laufen unabhängig von der tatsächlichen Nutzung unverändert weiter.

Abschnitt 5.05Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann den Vertrag unter Einhaltung der oben genannten Fristen schriftlich kündigen. Die Kündigung muss eindeutig und unter Angabe der betroffenen Vertragsnummer erfolgen. Kündigungen sind zu richten an:
easytrack · gps tracker · telematics GmbH Deutschstraße 4, 1230 Wien, Österreich E-Mail: info@easytrack.at

Abschnitt 5.06Außerordentliche Kündigung durch Easytrack

Easytrack ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem:
  • Wiederholte oder erhebliche Zahlungsverzögerungen des Kunden.
  • Vertragswidrige Nutzung der Plattform oder Hardware durch den Kunden.
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse.
  • Verstöße gegen datenschutzrechtliche oder andere gesetzliche Vorgaben.

Abschnitt 5.07Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund

Der Kunde kann den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, wenn:
  • Easytrack die vertraglich vereinbarten Leistungen dauerhaft und trotz angemessener Nachfrist nicht erbringt.
  • Änderungen der AGB oder der Preise für den Kunden unzumutbar sind und Easytrack keine einvernehmliche Lösung anbietet.
Bricht der Kunde einen begonnenen Auftrag aus Gründen ab, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, ist Easytrack berechtigt, die bis dahin erbrachte Leistungen sowie alle angefallenen Aufwendungen und Stornokosten in Rechnung zu stellen.

Abschnitt 5.08Folgen der Vertragsbeendigung

Mit der Beendigung des Vertrages enden alle Nutzungsrechte an der Plattform sowie an der bereitgestellten Software. Der Kunde ist verpflichtet, alle von Easytrack bereitgestellten Geräte (sofern gemietet) innerhalb von 14 Tagen auf eigene Kosten zurückzusenden. Falls der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist Easytrack berechtigt, eine angemessene Nutzungsentschädigung geltend zu machen. Etwaige ausstehende Zahlungsverpflichtungen bleiben auch nach der Vertragsbeendigung bestehen. Der Kunde ist allein verantwortlich, sämtliche für ihn relevanten Daten, Berichte, Fahrtenbuchaufzeichnungen oder Exporte vor dem Wirksamwerden der Vertragsbeendigung eigenständig zu sichern. Easytrack unterstützt keine Datenexporte nach Vertragsende. Easytrack ist nach Vertragsbeendigung zu keiner Datenherausgabe, Wiederherstellung oder Bereitstellung von Daten verpflichtet. Jegliche Haftung für Datenverluste aufgrund der Vertragsbeendigung ist ausgeschlossen. Bereits gelieferte oder bereitgestellte Hardware wird bei Vertragsbeendigung grundsätzlich nicht zurückgenommen, sofern nicht ausdrücklich eine Miet- oder Leihvereinbarung getroffen wurde.

Abschnitt 5.09Schriftformerfordernis

Alle Kündigungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per E-Mail ist ausreichend, sofern der Zugang eindeutig nachgewiesen werden kann.

Artikel VI. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Abschnitt 6.01Pflichten von Easytrack

Easytrack verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen und Produkte in einem funktionsfähigen Zustand bereitzustellen und die Plattform für den Kunden zugänglich zu machen. Zu den wesentlichen Pflichten von Easytrack gehören:
  • Bereitstellung der Plattform:Sicherstellung der Verfügbarkeit der GPS-Daten und der Funktionalität der Plattform gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
  • Wartung und Updates:Durchführung von regelmäßigen Wartungen, Updates und Sicherheitsmaßnahmen, um die Funktionalität der Software und Hardware zu gewährleisten.
  • Kundensupport:Bereitstellung von technischem Support während der Geschäftszeiten per E-Mail, über ein Support-Ticketsystem oder telefonisch.
  • Datenspeicherung:Sicherung der erhobenen Daten gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften und den vertraglichen Vereinbarungen für die maximale Dauer von zwölf Monaten.
Easytrack ist berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren, wenn dies für Wartungsarbeiten oder zur Behebung technischer Probleme erforderlich ist. Der Kunde wird in solchen Fällen rechtzeitig informiert, sofern dies möglich ist.

Abschnitt 6.02Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die von Easytrack bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen ausschließlich im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Zu den wesentlichen Pflichten des Kunden gehören:
  • Rechtmäßige Nutzung:Nutzung der Plattform, Software und Hardware nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke und im Einklang mit geltendem Recht.
  • Sicherer Umgang mit Zugangsdaten:Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sicher aufzubewahren und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten ist Easytrack unverzüglich zu informieren.
  • Pflegliche Behandlung der Hardware:Der Kunde hat die von Easytrack bereitgestellte Hardware (z. B. GPS-Tracker) pfleglich zu behandeln und Schäden oder Verluste unverzüglich zu melden.
  • Regelmäßige Kontrolle:Der Kunde ist verpflichtet, die Funktionalität der Systeme regelmäßig zu überprüfen und Auffälligkeiten an Easytrack zu melden.

Abschnitt 6.03Verantwortlichkeit des Kunden für Verstöße

Der Kunde haftet uneingeschränkt für Schäden oder Verluste, die aus der missbräuchlichen Nutzung der Plattform oder aus der Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten entstehen. Dazu gehören auch Schäden, die durch unbefugte Dritte aufgrund unsachgemäßer Weitergabe von Zugangsdaten entstehen.

Abschnitt 6.04Verbotene Handlungen

Es ist dem Kunden untersagt:
  • Die Software oder Hardware von Easytrack zu dekompilieren, zu verändern oder anderweitig zu manipulieren.
  • Die bereitgestellten Dienstleistungen und Produkte ohne Zustimmung von Easytrack an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen.
  • Die Systeme für rechtswidrige Zwecke (z. B. unbefugte Überwachung) zu nutzen.

Abschnitt 6.05Systemeinschulungen, Dokumentation und Support

Easytrack stellt dem Kunden umfassende Online-Dokumentationen, Handbücher, technische Leitfäden und ein First-Level-Self-Service-Manual zur Verfügung. Darüber hinaus bietet Easytrack ein E-Mail- bzw. Ticket-Supportsystem mit einer Reaktionszeit von bis zu 72 Stunden während der Geschäftszeiten an. Systemeinschulungen durch Easytrack sind maximal bis zu einer Dauer von 30 Minuten kostenfrei; darüberhinausgehende Schulungs- oder Beratungsleistungen werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz verrechnet. Telefonischer Support wird ausschließlich Großkunden mit einer Fuhrparkgröße ab 100 Fahrzeugen oder Kunden mit einem Premium-Tarif zur Verfügung gestellt. Für alle anderen Kunden erfolgt der Support ausschließlich über das Ticketsystem oder die bereitgestellten Online-Dokumentationen.

Abschnitt 6.06Rechte von Easytrack

Easytrack behält sich das Recht vor:
  • Den Zugriff auf die Plattform vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen die vertraglichen Pflichten verstößt oder eine Gefahr für die Sicherheit des Systems besteht.
  • Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Vertragsbedingungen den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Abschnitt 6.07Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Easytrack alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch die Nichtbereitstellung dieser Informationen entstehen, gehen nicht zulasten von Easytrack.

Abschnitt 6.08Technische Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Easytrack alle für die Leistungserbringung erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitzustellen, insbesondere funktionierende Hardware, Testdaten, Zugänge, Systemumgebungen sowie notwendige Informationen. Unterbleibt eine Mitwirkung, ist Easytrack für daraus resultierende Verzögerungen, Einschränkungen oder Fehlfunktionen nicht verantwortlich; Ansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen.

Abschnitt 6.09Technische Voraussetzungen und Verantwortung des Kunden

  • Eigene Verantwortung für kompatible Endgeräte:Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm genutzten Endgeräte, Fahrzeuge und IT-Systeme mit den Easytrack-Diensten kompatibel sind. Die jeweils aktuelle technische Dokumentation (insbesondere Installationshinweise, Verkabelungspläne, Gerätespezifikationen, Softwarevoraussetzungen und Supportrichtlinien) bildet einen verbindlichen Bestandteil des Vertrages. Abweichungen hiervon oder eine fehlerhafte Installation außerhalb dieser Vorgaben liegen im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden; Easytrack haftet nicht für daraus resultierende Störungen, Funktionsabweichungen oder Mehraufwände.
  • Notwendige technische Voraussetzungen:
    • Eine stabile Internetverbindung ist erforderlich, um den Dienst vollständig nutzen zu können.
    • Die Kompatibilität der verwendeten Hardware (z. B. GPS-Tracker, SIM-Karten) liegt in der Verantwortung des Kunden.
    • Falls Drittanbieter-Netzwerke (z. B. Mobilfunknetze) für den Service erforderlich sind, übernimmt Easytrack keine Garantie für die Netzverfügbarkeit.
  • Pflicht zur regelmäßigen Wartung & Updates:
    • Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Software-Updates durchzuführen, um die volle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten.
    • Falls der Kunde Updates oder Wartungsmaßnahmen unterlässt, übernimmt Easytrack keine Haftung für daraus resultierende Einschränkungen.
  • Haftung bei fehlerhafter Nutzung:
    • Easytrack übernimmt keine Verantwortung für Fehlfunktionen, die durch unsachgemäße Installation oder Nutzung entstehen.
    • Der Kunde trägt das Risiko, wenn durch seine Endgeräte Fehlerhafte Datenaufzeichnungen oder Verbindungsprobleme auftreten.

Artikel VII. Gewährleistung und Haftung

Abschnitt 7.01Gewährleistung

Easytrack gewährleistet, dass die gelieferten Produkte und Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Übergabe den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. (a) Gewährleistungsfrist:
  • Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Übergabe der Hardware.
  • Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(b) Mängelanzeige:
  • Unternehmer sind verpflichtet, offensichtliche Mängel binnen 8 Tagen ab Lieferung schriftlich an Easytrack zu melden; danach gilt die Ware als genehmigt.
  • Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen; eine unterlassene Mängelanzeige innerhalb dieser Frist führt nicht zum Verlust gesetzlicher Rechte.
Im Falle eines berechtigten Mangels hat Easytrack das Recht, nach eigener Wahl entweder:
  • Den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung, Reparatur),
  • Ersatz zu liefern (Ersatzlieferung), oder
  • Eine angemessene Preisminderung zu gewähren.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz für Mängel, wenn er die Hardware unsachgemäß verwendet, manipuliert oder die Bedienungshinweise missachtet hat.

Abschnitt 7.02Akkus/Batterien

Für Akkus und Batterien gilt aufgrund ihres natürlichen Verschleißes eine eingeschränkte Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung. Eine darüberhinausgehende Haftung von Easytrack für Kapazitätsverlust, Alterung oder nutzungsbedingten Verschleiß ist ausgeschlossen.

Abschnitt 7.03Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

Easytrack haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Easytrack nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. (a) Keine Haftung für Drittanbieter:Easytrack übernimmt keine Haftung für Störungen oder Ausfälle, die durch Dienste von Drittanbietern (z. B. Mobilfunknetz, Internetprovider) verursacht werden. (b) Haftungsbeschränkung:
  • Die Haftung von Easytrack ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den direkten Schaden und maximal auf den Kaufpreis der jeweils betroffenen Ware oder Dienstleistung begrenzt.
  • Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.
  • Dies gilt auch während der Testphase falls in Anspruch genommen wurde.

Abschnitt 7.04Haftung für Fahrtenbuch-Funktion

(a) Keine Garantie für Anerkennung durch Steuerbehörden:Das elektronische Fahrtenbuch von Easytrack ist ein Hilfsmittel zur Fahrtenbuchführung, ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen Anforderungen. Easytrack übernimmt keine Haftung für die Anerkennung durch Finanz- oder Steuerbehörden. Der Kunde bleibt allein für die Korrektheit und Vollständigkeit aller erfassten Fahrteninformationen verantwortlich. (b) Verantwortung für Daten, Fahrtenbuch und Systemnutzung (Haftungsabgrenzung):Easytrack stellt dem Kunden eine technische Plattform zur Erfassung, Speicherung und Auswertung von GPS- und Fahrtdaten zur Verfügung. Die Speicherung der Daten erfolgt für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten ab Aktivierung. Innerhalb dieses Zeitraums hat der Kunde Zugriff auf seine Daten über die Plattform sowie – sofern angeboten – über exportierte Berichte (z. B. Excel-Auswertungen). Der Kunde ist allein verantwortlich für:
  • die regelmäßige Kontrolle der erfassten Daten (insbesondere Fahrten, Kilometerstände und Zuordnungen),
  • die rechtzeitige Sicherung und Archivierung der Daten außerhalb der Plattform,
  • die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Fahrtenbuchaufzeichnungen.
Easytrack übernimmt keine Haftung für:
  • Datenverluste, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde keine ausreichende Datensicherung vorgenommen hat,
  • unvollständige oder fehlerhafte Aufzeichnungen aufgrund technischer Einschränkungen, Geräteausfällen, fehlender Stromversorgung, unterbrochener Signalübertragung oder unsachgemäßer Nutzung,
  • Abweichungen zwischen tatsächlicher Nutzung von Fahrzeugen und den erfassten Daten,
  • steuerliche oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus unvollständigen, fehlerhaften oder nicht überprüften Fahrtenbuchdaten ergeben.
Easytrack stellt ausschließlich die technische Infrastruktur bereit, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfassungserfolg, keine lückenlose Aufzeichnung und keine inhaltliche Prüfung der Daten. Die Haftung von Easytrack bleibt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde bestätigt, dass er sich bewusst ist, dass GPS-Tracking-Systeme technisch bedingten Schwankungen und Einschränkungen unterliegen können und keine 100%ige Erfassung aller Bewegungen garantiert werden kann. (c) Technologische Einschränkungen:Aufgrund technischer Gegebenheiten kann eine fehlerfreie Erfassung nicht garantiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, die erfassten Standorte und Kilometerstände regelmäßig zu überprüfen und mit Tank- oder Werkstattbelegen abzugleichen. (d) Fristen für Beanstandungen:Beanstandungen zu erfassten Fahrten müssen schriftlich an den Easytrack-Kundensupport gesendet werden für weitere Diagnose. Ältere Fahrten können nicht nachträglich korrigiert werden. (e) Verantwortung für Datensicherung:Die Sicherung und Archivierung der Fahrtenbuchdaten liegen allein beim Kunden. Easytrack übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder fehlende Nachweise.

Abschnitt 7.05Unveränderbarkeit von Fahrtenbuchdaten

Easytrack nimmt keine nachträglichen Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen einzelner Fahrten vor. Die Fahrtenbuchdaten werden vom System automatisiert erfasst und unverändert gespeichert. Das System stellt die erfassten Daten manipulationsfrei dar; eine manuelle Bearbeitung durch Easytrack erfolgt nicht. Der Kunde ist allein für die Überprüfung, Ergänzung und Sicherung der Daten verantwortlich. Eine Haftung von Easytrack für steuerliche Konsequenzen aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder fehlender Einträge ist ausgeschlossen.

Abschnitt 7.06Verantwortung des Kunden

Der Kunde trägt die Verantwortung für:
  • Datensicherung:Regelmäßige Sicherung der von ihm generierten und gespeicherten Daten, um Datenverluste zu vermeiden. Easytrack haftet nicht für Datenverluste, die durch fehlende Sicherungen entstehen.
  • Einhaltung der Nutzungsvorgaben:Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Hardware oder durch die Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen entstehen, fallen in die Verantwortung des Kunden.

Abschnitt 7.07Höhere Gewalt und Selbstbelieferung

  • Höhere Gewalt – Keine Haftung bei unvorhersehbaren EreignissenEasytrack haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle der Leistungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
    • Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme)
    • Pandemien oder behördliche Maßnahmen (z. B. Lockdowns, Ausfuhrverbote)
    • Streiks, Unruhen oder kriegerische Auseinandersetzungen
    • Technische Störungen in globalen Netzwerken (z. B. Internetausfälle, Cyberangriffe)
  • Selbstbelieferung durch Drittanbieter
    • Easytrack ist berechtigt, sich zur Erbringung der Dienstleistungen Drittanbietern zu bedienen (z. B. Mobilfunkanbieter, Cloud-Dienste).
    • Falls ein Lieferant oder Partner von Easytrack nicht rechtzeitig oder gar nicht liefert, kann sich die Leistungserbringung entsprechend verzögern.
    • Falls eine Selbstbelieferung endgültig scheitert, ist Easytrack berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Pflichten von Easytrack bei Leistungsausfällen
    • Easytrack wird Kunden über längere Leistungsausfälle oder erhebliche Verzögerungen schnellstmöglich informieren.
    • Falls eine Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt oder fehlender Selbstbelieferung über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht erbracht werden kann, haben beide Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

Abschnitt 7.08Keine Eignungsgarantie für individuellen Verwendungszweck

Easytrack übernimmt keine Garantie dafür, dass die gelieferten Geräte oder Dienstleistungen für einen bestimmten, vom Kunden beabsichtigten Einsatzzweck geeignet sind. Die Prüfung der Eignung für den individuellen betrieblichen Einsatz obliegt ausschließlich dem Kunden. Eine nachträgliche Berufung auf mangelnde Eignung stellt keinen Gewährleistungs- oder Rücktrittsgrund dar, sofern die Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

Abschnitt 7.09Sonderfall: Haftung für Datenverluste

Im Falle eines Datenverlustes ist die Haftung von Easytrack auf die Wiederherstellung solcher Daten beschränkt, die durch den Kunden in geeigneter Weise gesichert wurden. Eine Haftung für Datenverluste, die durch unsachgemäße Handhabung oder die Nichteinhaltung von Sicherheitsvorgaben des Kunden entstehen, ist ausgeschlossen.

Abschnitt 7.10Haftungsausschluss für Fahrtenbuch-Daten und Systemintegrität

  • Keine Garantie für Datenkorrektheit & Anerkennung durch Behörden
    • Die Fahrtenbuch-Funktion von Easytrack dient als technisches Hilfsmittel zur automatisierten Erfassung von Fahrten, ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen Anforderungen für ein anerkanntes Fahrtenbuch.
    • Easytrack übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Vollständigkeit oder steuerliche Anerkennung der erfassten Daten.
    • Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung, Korrektur und rechtzeitige Sicherung seiner Fahrtenbuchdaten.
  • Kein Zugriff auf Kundendaten & Datenschutzverpflichtung
    • Easytrack verarbeitet personenbezogene Fahrtdaten ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste und speichert diese maximal 12 Monate (siehe Artikel IX). Eine inhaltliche Einsichtnahme in individuelle Fahrtenbuchdaten erfolgt nicht; Easytrack nimmt keine Änderungen, Bewertungen oder Korrekturen der vom Kunden erfassten Fahrten vor. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Fahrtenbuchaufzeichnungen.
  • Haftungsausschluss bei Hardware- oder Manipulationsproblemen
    • Falls das GPS-Gerät defekt ist, abgesteckt wird oder aus anderen technischen Gründen keine Fahrten erfasst, übernimmt Easytrack keine Haftung für fehlende oder fehlerhafte Datenaufzeichnungen.
    • Der Kunde trägt die Verantwortung, die Funktionsfähigkeit seiner Hardware regelmäßig zu überprüfen.
  • Keine Schadensersatzansprüche aufgrund von Steuerstrafen
    • Falls durch fehlerhafte oder unvollständige Fahrtenbuchaufzeichnungen Steuerstrafen oder Nachzahlungen durch das Finanzamt entstehen, haftet Easytrack unter keinen Umständen für daraus resultierende finanzielle oder rechtliche Folgen.
    • Die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße und vollständige Fahrtenbuchführung liegt beim Kunden.

Abschnitt 7.11Haftung für externe Dienstleister

  • Keine Garantie für Drittanbieter-Dienste:Easytrack nutzt für die Bereitstellung seiner Dienste Netzwerke, Server und Infrastrukturen von Drittanbietern (z. B. Mobilfunknetze, Cloud-Plattformen). Easytrack übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Störungen, die auf Probleme dieser Drittanbieter zurückzuführen sind.
  • Einschränkungen durch externe Abhängigkeiten:Die Leistung der Easytrack-Dienste kann durch folgende externe Faktoren beeinflusst werden:
    • Netzwerkstörungen oder Ausfälle von Mobilfunkanbietern
    • Beeinträchtigungen von GPS-Signalen durch Gebäude, Wetter oder technische Störungen
    • Probleme bei Cloud-Diensten oder Serveranbietern, die nicht in der Kontrolle von Easytrack liegen
  • Keine Haftung für Verfügbarkeitsprobleme:
    • Easytrack übernimmt keine Gewähr für eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit seiner Dienste, sofern diese von externen Faktoren abhängt.
    • Ersatzansprüche oder Vertragsstrafen aufgrund von Unterbrechungen oder Verzögerungen durch externe Dienstleister sind ausgeschlossen.
  • Informationspflicht bei größeren Störungen:
    • Easytrack wird Kunden über längere oder schwerwiegende Störungen schnellstmöglich informieren.
    • Falls ein Dienst über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht nutzbar ist, kann der Kunde eine angemessene Preisminderung verlangen.
Sämtliche Haftungsbeschränkungen in diesen AGB gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind und dürfen nicht so ausgelegt werden, dass zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden ausgeschlossen werden.

Artikel VIII. Datenschutz und Geheimhaltung

Abschnitt 8.01Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

Easytrack verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
  • (a) Zweck der Verarbeitung:Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung, zur Bereitstellung der Plattform und zur Abwicklung von Zahlungen (falls technisch implementiert).
  • (b) Kategorien von Daten:Verarbeitet werden unter anderem Name, Adresse, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen und ggf. Standortdaten (GPS-Daten) der vom Kunden genutzten Geräte.
  • (c) Datenweitergabe an Dritte:Easytrack ist berechtigt, personenbezogene Daten an Dritte (z. B. Mobilfunkanbieter, Hosting-Provider) weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Dies ist bei Bedarf notwendig um technischen Support abwickeln zu können. Eine weitergehende Übermittlung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder auf Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen.

Abschnitt 8.02Zustimmung zur Datennutzung und Widerruf

Der Kunde erteilt mit Vertragsschluss seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Abschnitt 8.01. Ein Widerspruch oder eine Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten kann dazu führen, dass bestimmte Funktionen der Plattform nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, sofern deren Betrieb technisch zwingend von der Datenverarbeitung abhängt. In diesem Fall ist Easytrack von der Leistungserbringung insoweit befreit; Zahlungsansprüche für bereits erbrachte oder weiterhin technisch erbringbare Leistungen bleiben unberührt. Widerspricht der Kunde der Verarbeitung der für das GPS-Tracking technisch zwingend erforderlichen Daten (z. B. Standortdaten, SIM-Daten, Fahrdaten), kann Easytrack die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht erbringen. Dies stellt keine Leistungsverpflichtung von Easytrack dar; Zahlungsansprüche für bereits erbrachte oder weiterhin technisch erbringbare Leistungen bleiben unberührt.

Abschnitt 8.03Verarbeitung von GPS- und Standortdaten

  • (a) Erfassung und Speicherung:Easytrack speichert GPS-Standortdaten für die Dauer des vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraums, jedoch maximal 12 Monate, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde.
  • (b) Pflichten des Kunden:Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, Angehörigen oder andere Personen, die Fahrzeuge mit GPS-Geräten nutzen, über die Erhebung und Verarbeitung von GPS-Daten sowie über ihre Rechte (z. B. Auskunft, Löschung) zu informieren.
  • (c) Widerrufsmöglichkeit / Einschränkung der Datenverarbeitung:Der Kunde kann der Verarbeitung von Standortdaten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten widersprechen oder deren Einschränkung verlangen. Easytrack weist darauf hin, dass dadurch die Nutzung der Dienstleistungen erheblich eingeschränkt oder unmöglich werden kann.

Abschnitt 8.04Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

Soweit Easytrack personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Standort-, Bewegungs-, Fahr- und Nutzungsdaten), handeln der Kunde als Verantwortlicher und Easytrack als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 4 und Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist verpflichtet, den von Easytrack bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO rechtsgültig abzuschließen. Der AVV bildet einen integralen und zwingenden Bestandteil dieses Vertrages. Easytrack ist berechtigt, die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen, insbesondere die Aktivierung des Benutzerkontos sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten, bis zum rechtsgültigen Abschluss des AVV auszusetzen. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.

Abschnitt 8.05Geheimhaltungspflichten

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, einschließlich technischer, geschäftlicher oder finanzieller Daten, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  • (a) Pflichten des Kunden:Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (z. B. Benutzername und Passwort) sicher aufzubewahren und keinem Dritten zugänglich zu machen. Im Falle eines Verlusts oder eines unbefugten Zugriffs ist Easytrack unverzüglich zu informieren.
  • (b) Dauer der Geheimhaltung:Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.

Abschnitt 8.06Rechte des Kunden

Der Kunde hat das Recht auf:
  • (a) Auskunft:Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.
  • (b) Berichtigung und Löschung:Berichtigung unrichtiger Daten und Löschung seiner Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
  • (c) Datenübertragbarkeit:Herausgabe seiner personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.
  • (d) Beschwerde:Der Kunde kann sich bei der zuständigen Datenschutzbehörde beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen die DSGVO verstößt.

Abschnitt 8.07Kontakt für Datenschutzanfragen

Datenschutzanfragen sind zu richten an:
easytrack · gps tracker · telematics GmbH Deutschstraße 4, 1230 Wien, Österreich E-Mail: info@easytrack.at

Abschnitt 8.08Datenverarbeitung bei Support-Anfragen

(a) Welche Daten werden erfasst?Wenn Sie unseren Kundensupport per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular kontaktieren, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Dazu gehören:
  • Name, Firmenname, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
  • Inhalt der Anfrage (z. B. Fehlerbeschreibung, Vertragsfragen)
  • Falls erforderlich: Vertrags- oder Gerätedaten zur Fehleranalyse
(b) Zweck der Verarbeitung
  • Bearbeitung und Dokumentation Ihrer Anfrage
  • Verbesserung unseres Kundenservices (Analyse häufiger Anfragen)
  • Nachverfolgung von Problemen oder Beschwerden
(c) Rechtsgrundlage
  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) – wenn die Anfrage mit Ihrem Vertrag in Verbindung steht
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) – bei allgemeinen Support-Anfragen
(d) Speicherdauer
  • Support-Anfragen werden für bis zu 3 Jahre gespeichert, sofern keine längeren gesetzlichen Pflichten bestehen.
  • Support- und Korrespondenzdaten werden ausschließlich für die Dauer von maximal 12 Monaten gespeichert und anschließend automatisch und unwiderruflich gelöscht, sofern keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten entgegenstehen. Eine darüberhinausgehende Aufbewahrung, insbesondere zur Erfüllung steuerlicher oder handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten, erfolgt nicht.
  • Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. steuerliche Dokumentationspflichten) durch rechtzeitige Exporte oder Sicherungen eigenständig zu erfüllen.
(e) Weitergabe an Dritte
  • Falls zur Bearbeitung ein externer Dienstleister (z. B. technischer Support) nötig ist, geschieht dies ausschließlich auf Basis eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO.

Abschnitt 8.09Haftungsausschluss bei Einbau, Verkabelung und CAN-BUS-Systemen

Easytrack übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Kompatibilität der Hardware mit bestimmten Fahrzeugmodellen, Steuergeräten, Batteriesystemen oder fahrzeuginternen Bussystemen (z. B. CAN-Bus, LIN-Bus, OBD-II). Etwaige Funktionsabweichungen, Garantieverluste oder Fehlermeldungen am Fahrzeug liegen vollständig im Verantwortungsbereich des Kunden. (a) Einbau auf Verantwortung des KundenSoweit die Installation der Hardware nicht durch einen von Easytrack autorisierten Techniker erfolgt, liegt die alleinige Verantwortung für Einbau, Verkabelung und Anschluss beim Kunden. (b) Keine Haftung für EinbaufehlerEasytrack haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
  • unsachgemäße Installation,
  • falsche Verkabelung,
  • Anschluss an ungeeignete Stromkreise,
  • Eingriffe in fahrzeuginterne Bus-Systeme (z. B. CAN-BUS, LIN-BUS, OBD-II),
  • Manipulationen durch Dritte oder Werkstätten.
(c) Elektronische WechselwirkungenEasytrack übernimmt keine Haftung für Folgen, die durch Wechselwirkungen mit fahrzeugeigenen elektronischen Systemen entstehen, insbesondere:
  • Fehlermeldungen am Bordcomputer,
  • Batterieentladung,
  • Startprobleme,
  • Störungen von Sensoren,
  • Garantieverlust gegenüber dem Fahrzeughersteller.
(d) Pflicht des KundenDer Kunde ist verpflichtet:
  • vor Installation abzuklären, ob der Einbau Garantie- oder Gewährleistungsansprüche des Fahrzeugherstellers beeinflusst,
  • sicherzustellen, dass die Installation durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgt,
  • die Funktionsfähigkeit des Systems nach Installation zu überprüfen.
(e) Keine Haftung für verdeckte SchädenEasytrack haftet nicht für versteckte Fahrzeugmängel, Vorschäden oder Produktionsfehler, die im Zusammenhang mit der Installation sichtbar werden oder durch vorhandene Mängel ausgelöst werden.

Abschnitt 8.10Nutzung anonymisierter Daten für Analyse- und Verbesserungszwecke

Easytrack ist berechtigt, vollständig anonymisierte und nicht personenbezogene Nutzungs-, System- und Flottendaten zur Fehleranalyse, zur Verbesserung seiner Dienste, zur Entwicklung neuer Funktionen, für statistische Auswertungen sowie für KI-gestützte Analysen zu verwenden. Es findet keine Verarbeitung personenbezogener Daten zu Analyse- oder Marketingzwecken statt. Eine Re-Identifizierung einzelner Kunden oder Fahrer erfolgt nicht.

Abschnitt 8.11Datenspeicherung, Löschung und Recht auf Vergessenwerden

Speicherdauer und Verantwortung des Kunden
  • Easytrack speichert personenbezogene Daten sowie Fahrtenbuchdaten für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. Danach erfolgt eine automatische und unwiderrufliche Löschung, sofern keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten entgegenstehen.
  • Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig eine Sicherung seiner Daten vorzunehmen. Easytrack übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die durch unterlassene Sicherung entstehen.
  • Nach Vertragsbeendigung oder auf Wunsch des Kunden ist – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten von maximal 12 Monaten – kein Zugriff mehr auf gespeicherte Daten möglich.
(a) Recht auf Löschung personenbezogener Daten („Recht auf Vergessenwerden“) gemäß Art. 17 DSGVODie betroffene Person hat das Recht, von Easytrack die unverzügliche Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
  • Die Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich.
  • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
  • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 oder 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung ist erforderlich, um eine rechtliche Verpflichtung nach Unionsrecht oder nationalem Recht zu erfüllen.
  • Die Daten wurden im Zusammenhang mit Diensten der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
(b) Ausnahmen vom Recht auf LöschungDas Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist:
  • Zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaates erfordert.
  • Zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Anträge auf Löschung können schriftlich an folgende Adresse gerichtet werden:
easytrack · gps tracker · telematics GmbH Deutschstraße 4, 1230 Wien, Österreich E-Mail: info@easytrack.at

Artikel IX. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels und gehen diesen im Kollisionsfall vor.

Abschnitt 9.01Haftung gegenüber Verbrauchern (B2C)

Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gilt:
  • Easytrack haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
  • Eine Einschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern
    • der Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit entsteht, oder
    • wesentliche Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) verletzt werden.
  • Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet Easytrack für leichte Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
  • Der Ausschluss von Folgeschäden gilt nicht, wenn solche Schäden für den Verbraucher typischerweise vorhersehbar waren.

Abschnitt 9.02Haftung gegenüber Unternehmen (B2B)

Gegenüber Unternehmern haftet Easytrack ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf den Auftragswert des betroffenen Vertrags.

Abschnitt 9.03Arbeitsrechtliche Zustimmung / Betriebsvereinbarungen

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die arbeitsrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von GPS-Tracking-Systemen. Dies umfasst insbesondere:
  • Einholung einer erforderlichen Zustimmung des Mitarbeiters (falls arbeitsrechtlich notwendig),
  • Abschluss erforderlicher Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat (falls vorhanden),
  • Sicherstellung, dass kein unzulässiges oder heimliches Arbeitnehmer-Monitoring erfolgt.
Easytrack übernimmt keine Haftung für arbeitsrechtliche Verpflichtungen des Kunden.

Abschnitt 9.04Nutzung bei Privatfahrten/Dienstwagenregelungen

Falls das Fahrzeug auch für Privatfahrten genutzt werden darf, ist der Kunde verpflichtet, eine interne Regelung zur Privatnutzung zu treffen und dafür zu sorgen, dass:
  • die Privatfahrtenerfassung deaktiviert oder anonymisiert wird, sofern dies gesetzlich oder arbeitsrechtlich erforderlich ist,
  • der Mitarbeiter darüber informiert wird, ob und wie private Fahrten erfasst oder ausgeblendet werden,
  • die Löschung einzelner Privatfahrten (falls aus DSGVO- oder Steuergründen erforderlich) durch den Mitarbeiter/Kunden durchgeführt wird.
Easytrack ist nicht verantwortlich für die rechtliche Ausgestaltung oder Kontrolle der Privatnutzerregelungen.

Abschnitt 9.05Verantwortlichkeit für die Inhalte von Fahrtenbuchdaten

Unabhängig vom technischen System bleibt der Kunde als Arbeitgeber allein verantwortlich für:
  • Korrektheit der Fahrtenbuchdaten,
  • Zuordnung von Fahrern zu Fahrten,
  • Kontrolle der Kilometerstände,
  • Überprüfung steuerlicher Anforderungen (Finanzamt, Lohnsteuer, Sachbezug).
Easytrack nimmt keine Änderungen oder Bewertungen individueller Fahrtenbuchdaten vor.

Abschnitt 9.06Kennzeichnungspflicht gegenüber Dritten

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung eines GPS-Tracking-Systems im Fahrzeug in bestimmten Fällen eine Kennzeichnung oder Information gegenüber Dritten erforderlich machen kann (z. B. bei Leihfahrzeugen, Poolfahrzeugen, Fahrgemeinschaften). Easytrack ist nicht verpflichtet, entsprechende Hinweise oder Kennzeichnungen bereitzustellen.

Abschnitt 9.07Verantwortlichkeit bei Misuse oder Manipulation

Der Kunde haftet für den Missbrauch des Systems durch seine Mitarbeiter, einschließlich:
  • unerlaubter Zugriff auf Daten,
  • unzulässiges Tracking von Personen,
  • Abschalten/Manipulation der Hardware,
  • Auslesen von Daten ohne Rechtsgrundlage.
Easytrack übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch missbräuchliche Nutzung im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen.

Abschnitt 9.08Keine Haftungsübernahme durch Easytrack

Easytrack haftet nicht für arbeitsrechtliche oder datenschutzrechtliche Konsequenzen, die sich aus einer fehlenden oder unzureichenden Information der Mitarbeiter durch den Kunden ergeben. Die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Informations-, Dokumentations- und Zustimmungspflichten liegt ausschließlich beim Kunden.

Abschnitt 9.09Informationspflicht gegenüber Mitarbeitern

Der Kunde (Arbeitgeber oder Flottenbetreiber) ist verpflichtet, alle Mitarbeiter, Fahrer oder sonstige Personen, die Fahrzeuge mit installierter Easytrack-Hardware nutzen, vollständig und rechtzeitig über die Erhebung und Verarbeitung von GPS-, Bewegungs- und Nutzungsdaten zu informieren. Die Informationspflicht umfasst insbesondere:
  • den Zweck der Datenverarbeitung (z. B. Fuhrparkmanagement, Diebstahlschutz, elektronische Fahrtenbücher),
  • die Art der verarbeiteten Daten,
  • die Speicherdauer (max. 12 Monate, danach automatische Löschung),
  • die Empfänger der Daten (z. B. Easytrack als Dienstleister, Mobilfunkanbieter, Hosting-Provider),
  • die Rechte der betroffenen Personen gemäß DSGVO (z. B. Auskunft, Löschung).
Der Kunde bestätigt, dass diese Information gemäß Art. 13/14 DSGVO erfolgt ist. Easytrack stellt dem Kunden auf Wunsch eine Muster-Information gemäß Art. 13/14 DSGVO zur Verfügung. Die Pflicht zur rechtzeitigen und vollständigen Information der Mitarbeiter, Fahrer oder sonstigen betroffenen Personen liegt ausschließlich beim Kunden. Eine Haftung von Easytrack für unvollständige, fehlende oder fehlerhafte Informationserteilung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

Abschnitt 9.10Drittanbieter und Netzabhängigkeit

Easytrack übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Einschränkungen, die auf Dienste von Drittanbietern (z. B. Mobilfunknetz, Internetverbindungen, Cloud-Dienste) zurückzuführen sind, sofern Easytrack kein eigenes Verschulden trifft. Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm eingesetzten IT-Systeme, Endgeräte und Zugänge, über die auf die Easytrack-Plattform zugegriffen wird, dem Stand der Technik entsprechend gegen unbefugte Zugriffe, Malware, Viren und sonstige Sicherheitsrisiken zu schützen (z. B. durch aktuelle Sicherheits- und Betriebssystemupdates, Virenschutz, Firewall, starke Passwörter und Zugriffsbeschränkungen). Easytrack haftet nicht für Störungen, Datenverluste, Mehrkosten oder sonstige Schäden, die darauf beruhen, dass Ortungs-, Fahrtenbuch- oder sonstige Daten durch Sicherheitsmängel im Verantwortungsbereich des Kunden (insbesondere durch Malware, kompromittierte Zugangsdaten oder unsichere Systeme) verfälscht, gelöscht, dupliziert oder verzögert übermittelt werden.

Abschnitt 9.11Datenverluste

Easytrack haftet für Datenverluste nur, soweit diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind und der Kunde seinen Verpflichtungen zur regelmäßigen Datensicherung nachgekommen ist. (a) Haftungsausschluss für Handlungen Dritter und externe EinflüsseEasytrack haftet nicht für Schäden oder Datenverluste, die durch Handlungen Dritter, unbefugte Zugriffe, Sabotage, Diebstahl, Netzbetreiber, Mobilfunkanbieter oder sonstige externe Einflüsse entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Easytrack vorliegt.

Abschnitt 9.12Testphase

Während der Testphase haftet Easytrack nicht für unwesentliche Ausfälle oder Einschränkungen der Plattform. Eine Haftungsbeschränkung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit besteht nicht.

Abschnitt 9.13Bestätigung der Kundenverantwortung

Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde, sämtliche in diesen AGB genannten Pflichten, insbesondere hinsichtlich der korrekten Nutzung der Fahrtenbuchfunktionen, der technischen Überprüfung, der Datensicherung sowie der Einhaltung steuerlicher, arbeitsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben, zur Kenntnis genommen zu haben und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Eine Haftung von Easytrack für Versäumnisse des Kunden oder dessen Mitarbeiter wird ausgeschlossen.

Abschnitt 9.14Verbotene Handlungen – Haftung/Verantwortlichkeit

Die Nutzung der Easytrack-Dienste zur heimlichen Überwachung, zum Stalking oder zu sonstigen rechtswidrigen Beobachtungen von Personen ist strikt untersagt; die rechtliche Grundlage der Überwachung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, der Easytrack diesbezüglich vollständig Schad- und klaglos hält.

Artikel X. Service und Wartung

Abschnitt 10.01Umfang der Dienstleistungen

Easytrack erbringt im Rahmen des Vertrages folgende Dienstleistungen (Service und Wartung):
  • (a) Echtzeit-Ortung:Bereitstellung einer Plattform zur Echtzeit-Überwachung und Auswertung von GPS-Daten. Die Nutzung von SIM-Karten und netzbasierten Diensten unterliegt stets den jeweils geltenden Bedingungen und Preisstrukturen der eingesetzten Drittanbieter.
  • (b) Berichte und Statistiken:Erstellung von Routenauswertungen, Berichten und Statistiken, die der Kunde exportieren kann.
  • (c) Systemwartung:Regelmäßige Wartungsarbeiten zur Sicherstellung der Funktionalität der Plattform.
  • (d) Updates und Upgrades:Bereitstellung von technischen und funktionalen Updates für die Software, Hardware und Plattform.
  • (e) Support:Telefonischer und elektronischer Kundensupport während der Geschäftszeiten für technische und organisatorische Fragen.

Abschnitt 10.02Verfügbarkeit der Plattform

Easytrack ist bestrebt, eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 99 % pro Monat zu erreichen, aber stellt keine garantierte Verfügbarkeitszusage oder SLA dar.
  • Geplante Wartungsarbeiten:Easytrack führt regelmäßige Wartungsarbeiten durch, die zu temporären Unterbrechungen der Plattform führen können. Der Kunde wird rechtzeitig über geplante Wartungsfenster informiert.
  • Unvorhergesehene Störungen:Bei Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Easytrack liegen (z. B. durch Mobilfunkanbieter, Internetprovider oder höhere Gewalt), haftet Easytrack nicht für die eingeschränkte Nutzung der Plattform.

Abschnitt 10.03Hotline und Kundensupport

Der Kundensupport ist von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar. Supportanfragen können wie folgt gestellt werden: Telefon: +43 1 615 61 63E-Mail: support@easytrack.atDer Support umfasst technische Hilfestellungen bei der Nutzung der Plattform und Hardware sowie allgemeine Anfragen zu den Dienstleistungen von Easytrack.

Abschnitt 10.04Wartungsvertrag und Zusatzleistungen

Die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen umfassen ausschließlich die grundlegenden Serviceleistungen. Folgende Leistungen sind nur gegen gesonderte Vergütung verfügbar:
  • Systemanpassungen, die aufgrund gesetzlicher Änderungen erforderlich sind.
  • Individuelle Softwareanpassungen oder Schnittstellenprogrammierungen.
  • Datenwiederherstellungen nach einem Systemabsturz, sofern diese nicht auf ein Verschulden von Easytrack zurückzuführen sind.
  • Erweiterte technische Beratung oder Schulungen.
Nicht im Grundentgelt enthaltene Leistungen – wie insbesondere Schulungen, individuelle Anpassungen, manuelle Datenkorrekturen, Serverarbeiten, Analyse- oder Supportleistungen aufgrund unsachgemäßer Nutzung, Fehlinstallation oder fehlender Mitwirkung des Kunden – werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz von Easytrack verrechnet. Kostenpflichtig sind außerdem: Vor-Ort-Termine, Anfahrtszeiten, mehr als zwei manuelle Geräteabfragen pro Jahr, Wiederherstellungen, Konfigurationsänderungen, Support bei Fremdhardware, Arbeiten aufgrund falsch eingebauter Geräte sowie jede Fehleranalyse, die auf Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen ist. Die Abrechnung solcher Zusatzleistungen erfolgt gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Easytrack. Kostenlos sind ausschließlich jene Leistungen, die ausdrücklich im Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung als kostenlos gekennzeichnet sind.

Abschnitt 10.05Haftung bei Serviceeinschränkungen

Easytrack haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen der Services, die durch:
  • Unsachgemäße Nutzung der Plattform durch den Kunden.
  • Technische Probleme mit der vom Kunden genutzten Hardware (z. B. Mobiltelefone, Computer).
  • Ereignisse höherer Gewalt oder externe Faktoren (z. B. Netzwerkausfälle).

Abschnitt 10.06Voraussetzungen für die Nutzung der Services

Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Mindestanforderungen für die Nutzung der Plattform sicherzustellen. Dies umfasst:
  • Eine stabile Internetverbindung.
  • Ein kompatibles Endgerät (Computer, Tablet, Smartphone).
  • Die Aktualisierung der bereitgestellten Software auf die neueste Version.
Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist Easytrack nicht verantwortlich für Einschränkungen der Dienstleistung.

Artikel XI. Nutzung und Rechte an Software und Hardware

Abschnitt 11.01Lizenzrechte und Nutzungsumfang

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der von Easytrack bereitgestellten Software und Plattform. Dieses Recht ist auf die vertraglich vereinbarte Dauer beschränkt.
  • Zweck der Nutzung:Die Nutzung der Software und Hardware ist ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke gestattet, wie z. B. die Verfolgung und Verwaltung von Fahrzeugen oder Flotten.
  • Ausschluss der Weitergabe:Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software, Hardware oder sonstige Dienstleistungen von Easytrack an Dritte zu übertragen, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig bereitzustellen.

Abschnitt 11.02Nutzung der Hardware

Die von Easytrack bereitgestellte Hardware, wie z. B. GPS-Tracker, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Easytrack (siehe Artikel IV, Abschnitt 4.05)
  • Pflege und Instandhaltung:Der Kunde ist verpflichtet, die Hardware pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl zu schützen.
  • Rückgabe der Hardware:Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde gemietete Hardware unverzüglich und auf eigene Kosten an Easytrack zurückzusenden, sofern diese nicht in sein Eigentum übergeht.
  • Bleibt ein Gerät trotz Aufforderung unauffindbar, wird nicht vollständig zurückgegeben oder ist derart beschädigt, dass eine Wiederverwendung ausgeschlossen ist, ist Easytrack berechtigt, eine pauschale Wiederbeschaffungsgebühr von EUR 149,00 netto pro Gerät in Rechnung zu stellen.
  • Ein Gerät gilt als erheblich beschädigt, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten mehr als 50 % des aktuellen Marktpreises des Gerätes betragen; in diesem Fall ist Easytrack berechtigt, dem Kunden die Wiederbeschaffungskosten gemäß Preisliste zu verrechnen.

Abschnitt 11.03Miet- und Leasinggeräte (nur bei Geräten im Mietmodell)

(a) EigentumAlle im Miet- oder Leasingmodell bereitgestellten Geräte bleiben jederzeit im uneingeschränkten Eigentum von Easytrack. Ein Eigentumsübergang findet zu keinem Zeitpunkt statt. (b) Pflegepflicht & Verbot von ModifikationenDer Kunde ist verpflichtet, die Geräte pfleglich zu behandeln, vor Beschädigung und Verlust zu schützen und keinerlei Modifikationen, Eingriffe oder Umbauten vorzunehmen. Eine Weitergabe, Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von Easytrack untersagt. (c) Schäden, Verlust, ZerstörungSchäden, Verlust oder Zerstörung der Geräte hat der Kunde vollständig zu ersetzen. Für verlorene oder irreparabel beschädigte Geräte wird eine pauschale Wiederbeschaffungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Easytrack-Preisliste verrechnet. (d) Rückgabepflicht bei VertragsendeBei Vertragsbeendigung hat der Kunde die gemieteten Geräte unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, vollständig und funktionsfähig auf eigene Kosten an Easytrack zurückzusenden. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. (e) Nicht- oder verspätete RückgabeErfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht oder nur teilweise, ist Easytrack berechtigt:
  • eine Nutzungsentschädigung zu verrechnen, und/oder
  • die Wiederbeschaffungskosten laut Preisliste geltend zu machen.
(f) Keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte (B2B)Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts hinsichtlich der Mietgeräte ausgeschlossen.

Abschnitt 11.04Zusätzliche Pflichten bei Miet- und Leasinggeräten

(a) VersicherungspflichtDer Kunde ist verpflichtet, die gemieteten Geräte gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Untergang in ausreichender Höhe zu versichern. Unterbleibt die Versicherung, haftet der Kunde für den gesamten Wiederbeschaffungswert gemäß der jeweils gültigen Easytrack-Preisliste. (b) Rückforderungsrecht bei ZahlungsverzugBesteht ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, ist Easytrack berechtigt:
  • alle gemieteten Geräte jederzeit zurückzufordern,
  • den Zugang zur Plattform zu sperren,
  • den Mietvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Die Rückforderung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen. (c) Entfall der Gewährleistung bei unsachgemäßer NutzungDie Gewährleistung entfällt vollständig, wenn Schäden oder Fehlfunktionen durch:
  • unsachgemäße Installation,
  • falsche Verkabelung,
  • Manipulation,
  • eigenmächtige Öffnung des Gerätes,
  • Verwendung außerhalb der technischen Spezifikationen verursacht wurden.
In solchen Fällen trägt der Kunde sämtliche Reparatur- oder Austauschkosten. (d) Jährliche Anpassung der Mietentgelte (B2B)Für Unternehmer gelten die Mietentgelte als wertgesichert. Easytrack ist berechtigt, die laufenden Mietentgelte einmal jährlich um bis zu 10 % anzupassen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für Unternehmer nicht. Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen. (e) Rücknahme bei Gefahr im VerzugEasytrack ist berechtigt, gemietete oder geleaste Geräte jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist zurückzufordern, wenn Gefahr im Verzug besteht, insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung, strafbaren Handlungen, sicherheitsrelevanten Risiken oder drohendem Schaden an den Geräten oder der Infrastruktur. Die Rückforderung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. (f) Rücksendung nach VertragsbeendigungDie Rücksendung der Mietgeräte hat unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Vertragsende zu erfolgen. Erfolgt keine oder eine verspätete Rückgabe, ist Easytrack berechtigt, den Wiederbeschaffungswert zu verrechnen und zusätzlich eine Nutzungsentschädigung zu erheben.

Abschnitt 11.05Einschränkungen der Nutzung

Der Kunde darf die Software und Hardware nicht:
  • Deaktivieren, modifizieren, dekompilieren (reverse engineering, disassemblieren, automatisiert auslesen oder versuchen, den Quellcode zu rekonstruieren) oder anderweitig manipulieren.
  • Sicherheitsvorkehrungen umgehen oder entfernen.
  • In einer Weise verwenden, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt.
  • Die Software zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts zu nutzen oder Funktionen automatisiert auszulesen („Scraping“).
Die Nutzung der Produkte in den USA und Kanada ist ausgeschlossen; Easytrack übernimmt hierfür keinerlei Garantie oder Haftung, insbesondere im Zusammenhang mit lokalen Funkvorschriften, Notrufregelungen, Netzverfügbarkeiten oder Roaminggebühren. Bestimmte Dienste (insbesondere Echtzeit-Tracking, Geofencing, Fahrtenbuchfunktionen) sind technisch zwingend von der Verarbeitung personenbezogener Standort- und Bewegungsdaten abhängig. Eine vollständige oder teilweise Verweigerung dieser Datenverarbeitung kann dazu führen, dass die betroffenen Dienste nicht nutzbar sind, ohne dass hierdurch eine Leistungsverpflichtung von Easytrack entsteht. Easytrack ist nicht verpflichtet, die Plattform oder Software barrierefrei im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) auszugestalten; barrierefreie Anpassungen erfolgen ausschließlich aufgrund gesonderter schriftlicher Beauftragung und gegen Vergütung. (a) Plattform-, Hardware- und SIM-NutzungsordnungDer Kunde verpflichtet sich, die Easytrack-Plattform, Hardware und SIM-Karten ausschließlich vertrags- und bestimmungsgemäß zu nutzen. Jede missbräuchliche Nutzung – insbesondere SIM-Entnahme, Fremdnutzung, Umgehung von Sicherungen, Manipulation, automatisierte Massenzugriffe oder rechtswidrige Überwachung – ist untersagt und berechtigt Easytrack zur sofortigen Sperre, Kostenweiterverrechnung sowie zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

Abschnitt 11.06Nutzung der API

(a) Freiwillige BereitstellungEasytrack kann dem Kunden optional eine Programmierschnittstelle (API) zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung einer API erfolgt freiwillig; es besteht kein Anspruch auf Zugang, Umfang oder Fortführung der API. (b) Keine Verfügbarkeits- oder LeistungszusagenFür die API bestehen keine Garantien hinsichtlich Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Antwortzeiten oder Fehlerfreiheit. Insbesondere bestehen keine SLA- oder Uptime-Verpflichtungen. (c) Änderungen und RückwärtskompatibilitätEasytrack ist berechtigt, die API jederzeit zu ändern, anzupassen, einzuschränken oder einzustellen. Es besteht kein Anspruch auf Rückwärtskompatibilität früherer API-Versionen oder auf technische Unterstützung bei Anpassungen. (d) Drittanbieter-IntegrationenEasytrack übernimmt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit von Integrationen, Verbindungen oder Datenaustausch mit Systemen oder Software von Drittanbietern. Dies gilt auch für Fehlfunktionen oder Datenverluste, die durch solche externen Integrationen entstehen. (e) KI-gestützte Funktionen & Drittanbieter-DatenEasytrack übernimmt keine Haftung für Inhalte, Ergebnisse oder Entscheidungen, die auf KI-gestützten Funktionen, externen Datenquellen, Drittanbieter-APIs oder Integrationen beruhen; deren Verfügbarkeit, Richtigkeit und Funktionsumfang werden nicht garantiert. (f) Nutzungspflichten des KundenDer Kunde verpflichtet sich, die API nur im Rahmen der technischen Dokumentation zu verwenden und keine übermäßige oder missbräuchliche Nutzung vorzunehmen (z. B. übermäßige Abfragen, automatisierte Massenzugriffe, Umgehung von Sicherheitsmechanismen). Easytrack ist berechtigt, bei missbräuchlicher Nutzung die API vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. (g) HaftungsausschlussEasytrack haftet nicht für Schäden, Ausfälle oder Datenverluste, die durch die Nutzung der API oder durch Fehler in der Integration des Kunden oder eines Drittanbieters entstehen.

Abschnitt 11.07Updates und neue Versionen

Easytrack stellt regelmäßig Updates und neue Versionen der Software bereit, um den Funktionsumfang zu erweitern, Sicherheitslücken zu schließen oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, diese Updates zu installieren, um die ordnungsgemäße Nutzung der Dienstleistungen sicherzustellen.
  • Easytrack behält sich vor, den Support für ältere Softwareversionen einzustellen, sofern ein Update bereitgestellt wurde.

Abschnitt 11.08Rechte an der Software und Dokumentation

Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Software, der Dokumentation und der Plattform verbleiben bei Easytrack oder dessen Lizenzgebern.
  • Kein Erwerb von Eigentumsrechten:Mit der Nutzung der Software und Plattform erwirbt der Kunde keine Eigentumsrechte, sondern lediglich die in diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte.
  • Schutz der Rechte:Der Kunde ist verpflichtet, alle Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder andere Schutzrechte unverändert beizubehalten.

Abschnitt 11.09Pflichten und Haftung des Kunden bei Verstößen

(a) Schad- und KlagloshaltungVerletzt der Kunde diese AGB, die Nutzungsbedingungen oder sonstige vertragliche Pflichten, hat er Easytrack vollständig schad- und klaglos zu halten. Dies umfasst insbesondere sämtliche Ansprüche Dritter, die aufgrund einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung der von Easytrack bereitgestellten Software, Hardware oder Dienstleistungen geltend gemacht werden. (b) Schutz geistigen EigentumsAlle Urheber-, Marken-, Patent- und sonstigen Schutzrechte an der Software, Hardware sowie an sämtlichen Dokumentationen verbleiben ausschließlich bei Easytrack oder deren Lizenzgebern. Der Kunde erhält lediglich ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. (c) Verbotene Handlungen des KundenDer Kunde ist insbesondere nicht berechtigt:
  • die Software oder Hardware zu kopieren, zu verändern, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln (Reverse Engineering);
  • Bestandteile mit Systemen oder Diensten Dritter zu verbinden, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich durch Easytrack genehmigt wurde;
  • Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder sonstige Schutzrechte zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen.
(d) Folgen von VertragsverstößenBei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts ist Easytrack berechtigt:
  • das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen,
  • Schadenersatzansprüche geltend zu machen,
  • zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten.

Abschnitt 11.10Missbrauch, übermäßige Nutzung und Rate Limiting

(a) Schutz der SystemstabilitätEasytrack ist berechtigt, Maßnahmen zum Schutz der Systemstabilität und -sicherheit zu treffen, einschließlich technischer Beschränkungen („Rate Limiting“) hinsichtlich der Anzahl zulässiger Anfragen oder Datenabrufe innerhalb eines bestimmten Zeitraums. (b) Verbot missbräuchlicher NutzungEine Nutzung gilt insbesondere dann als missbräuchlich, wenn automatisierte Abfragen, Massendatenabrufe, übermäßige Anfragen (z. B. durch Cronjobs, Bots, Skripte) oder Nutzungsmuster auftreten, die die Systemstabilität beeinträchtigen oder unverhältnismäßige Serverressourcen beanspruchen. (c) Maßnahmen bei Überlastung oder MissbrauchEasytrack ist berechtigt:
  • die Abrufrate zu drosseln,
  • temporäre Sperren einzelner Funktionen oder Zugänge vorzunehmen,
  • einzelne Endpunkte oder Dienste einzuschränken,
  • im Wiederholungsfall den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
(d) Keine Haftung bei EinschränkungenEinschränkungen, Drosselungen oder Sperren, die aufgrund missbräuchlicher oder übermäßiger Nutzung erfolgen, begründen keinerlei Ansprüche auf Leistung, Schadenersatz oder Entgeltminderung. (e) Kostenfolge bei erheblicher SystembelastungVerursacht der Kunde nachweislich eine unverhältnismäßige Belastung des Systems (z. B. durch übermäßige oder fehlerhafte Automatisierungen), ist Easytrack berechtigt, dem Kunden den dadurch entstehenden Aufwand sowie erforderliche Wiederherstellungs- und Supportleistungen nach dem gültigen Stundensatz zu verrechnen.

Artikel XII. Widerrufs- und Rückgaberecht

Für Unternehmer im Sinne des UGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht; vertragliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

Abschnitt 12.01Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Fristbeginn:
  • Bei Dienstleistungen:Mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
  • Bei Warenlieferungen:Mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.

Abschnitt 12.02Ausübung des Widerrufsrechts

Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden und kann schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. Die Erklärung ist zu richten an:
easytrack · gps tracker · telematics GmbH Deutschstraße 4, 1230 Wien, Österreich E-Mail: info@easytrack.at
Es genügt, wenn der Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Abschnitt 12.03Folgen des Widerrufs

  • Rückerstattung:Easytrack erstattet alle Zahlungen, die vom Kunden geleistet wurden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten für eine vom Kunden gewählte, nicht standardmäßige Liefermethode). Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs.
  • Rücksendung der Ware:Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
  • Wertersatz:Der Kunde hat für einen Wertverlust der Ware aufzukommen, wenn dieser auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendig war.

Abschnitt 12.04Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht gilt nicht bei:
  • Dienstleistungen, die vollständig erbracht wurden, sofern der Verbraucher vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass Easytrack vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
  • Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  • Versiegelter Software, sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Verbrauchsmaterialien, die nach der Lieferung geöffnet oder verwendet wurden.

Abschnitt 12.05Rückgaberecht bei Vertragsbeendigung

Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde alle gemieteten oder leihweise überlassenen Geräte (z. B. GPS-Tracker) in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
  • Rückgabefrist:Die Rückgabe muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende erfolgen.
  • Verzögerungen:Kommt der Kunde der Rückgabeverpflichtung nicht nach, ist Easytrack berechtigt, eine Nutzungsentschädigung oder den Neuwert der Geräte in Rechnung zu stellen.

Abschnitt 12.06Zustand der zurückgegebenen Ware

Die zurückgegebene Ware muss sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, gehen zulasten des Kunden.

Artikel XIII. Teststellungen und Sonderregelungen

Die Bestimmungen dieses Artikels gelten ausschließlich, sofern eine Teststellung gemäß Artikel II ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Im Falle von Widersprüchen zwischen allgemeinen Regelungen und den Bestimmungen dieses Artikels gehen die Regelungen dieses Artikels vor.

Abschnitt 13.01Dauer der Teststellung

Der Kunde kann die angebotene Hardware oder Software für einen Zeitraum von 14 Tagen unentgeltlich im Rahmen einer Teststellung testen.

Abschnitt 13.02Leistungen während der Teststellung

Während der Testphase erhält der Kunde Zugriff auf alle wesentlichen Funktionen der Plattform und der bereitgestellten Hardware. Erweiterte oder individuelle Anpassungen sind nicht Bestandteil der Teststellung.

Abschnitt 13.03Rückgabepflicht

Nach Ablauf der Teststellung ist der Kunde verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Geräte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, vollständig und in funktionsfähigem Zustand auf eigene Kosten an Easytrack zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht oder nur teilweise, ist Easytrack berechtigt, die Geräte zum regulären Kaufpreis in Rechnung zu stellen.

Abschnitt 13.04Verantwortung und Haftung des Kunden

Der Kunde haftet während der Testphase für alle Schäden, Verluste oder Zerstörungen der bereitgestellten Geräte, die durch unsachgemäße Nutzung, Nachlässigkeit oder nicht bestimmungsgemäße Handlungen entstehen. Testgeräte dürfen während der gesamten Teststellung nicht geöffnet, verändert, manipuliert oder technisch modifiziert werden; ein Verstoß gilt als unsachgemäße Nutzung und verpflichtet den Kunden zum Ersatz sämtlicher daraus entstehender Schäden sowie zum Ersatz des Gerätewertes.

Abschnitt 13.05Haftung von Easytrack während der Teststellung

  • Während der Teststellung übernimmt Easytrack keine Garantie oder Haftung für eine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Plattform oder der Hardware.
  • Diese Teststellung erfolgt unverbindlich und ohne Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder Verfügbarkeiten, soweit gesetzlich zulässig.

Abschnitt 13.06Gesetzlich notwendige Haftungsausnahmen

Die in diesen AGB vorgesehenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
  • für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
  • sowie nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Easytrack.

Abschnitt 13.07Kauf nach Teststellung

Entscheidet sich der Kunde nach der Testphase für den Erwerb der Geräte oder Dienstleistungen, gelten die regulären Vertragsbedingungen und Preise gemäß dem gültigen Angebot von Easytrack.

Abschnitt 13.08Teststellung im Miet- oder Sondermodell

Gewährte Rabatte oder Sonderkonditionen gelten nur, sofern keine Zahlungsverzögerungen oder Vertragsverletzungen vorliegen. Im Falle eines Zahlungsverzugs erlöschen gewährte Rabatte rückwirkend, und die regulären Preise werden fällig. Der Kunde ist während der gesamten Vertragsdauer verpflichtet, die bereitgestellte Hardware sorgfältig zu behandeln und vor Schäden oder Diebstahl zu schützen. Eine stillschweigende, mündliche oder durch Verhalten angenommene Teststellung ist ausgeschlossen.

Abschnitt 13.09Sonderregelungen für Schulungen oder Pilotprojekte

Im Rahmen von Schulungen, Pilotprojekten oder speziellen Kundenanforderungen können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Diese sind schriftlich festzuhalten und können insbesondere folgende Inhalte umfassen:
  • erweiterte Teststellungen,
  • zusätzliche Schulungen,
  • individuelle Systemanpassungen.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Schulungen oder individuelle Beratungen werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste verrechnet.

Artikel XIV. Schlussbestimmungen

Abschnitt 14.01Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.

Abschnitt 14.02Schriftformerfordernis

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie sonstige vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Abschnitt 14.03Änderungen der Kundendaten

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen oder geschäftlichen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Zahlungsinformationen) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, haftet er für alle daraus entstehenden Nachteile, einschließlich nicht zugestellter Rechnungen oder Mahnungen.

Abschnitt 14.04Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Informationen und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in deutscher Sprache bereitgestellt.

Abschnitt 14.05Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Easytrack und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

Abschnitt 14.06Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich des Rechts der Republik Österreich, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Abschnitt 14.07Gerichtsstand

(a) Unternehmer:Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Easytrack in Wien, Österreich, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. (b) Verbraucher:Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Abschnitt 14.08Änderungen der AGB

(a) Verbraucher (B2C):Änderungen dieser AGB gegenüber Verbrauchern werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder der Verbraucher diesen Änderungen ausdrücklich zustimmt. Eine Zustimmung durch Schweigen ist ausgeschlossen. (b) Unternehmer (B2B):Gegenüber Unternehmern kann Easytrack diese AGB jederzeit ändern. Änderungen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform bekannt gegeben. Widerspricht der Unternehmer nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert.

Abschnitt 14.09Vorgang zwingender Bestimmungen

Diese AGB gelten unter Berücksichtigung der zwingenden gesetzlichen Vorschriften der Republik Österreich und der EU. Bei Widerspruch geht die zwingende gesetzliche Regelung vor.

Abschnitt 14.10Referenznennung und Veröffentlichung

Easytrack ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunde zu nennen (Name, Logo, Branchenzuordnung), sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen, woraufhin Easytrack die Referenznennung innerhalb eines angemessenen Zeitraums entfernt. Easytrack darf zudem über den erfolgreichen Einsatz seiner Produkte in anonymisierten Fallstudien, Pressemitteilungen oder Social-Media-Beiträgen berichten. Hinweis gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Easytrack ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Artikel XV. Geistiges Eigentum

Jegliche Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Übersetzung, Bearbeitung, Nachbildung, automatisierte Auslesung (Scraping), maschinelle Analyse, Weiterverwendung in KI-Systemen oder sonstige Nutzung der von Easytrack bereitgestellten Inhalte – einschließlich AGB, Produkttexte, Beschreibungen, technische Dokumentationen, Webseiteninhalte, Layouts, Datenstrukturen, Softwarefunktionen sowie rechtliche Formulierungen – ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Easytrack strengstens untersagt. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte öffentlich abrufbar sind. Jede Nutzung über die bloße Ansicht im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinaus ist untersagt. Bei unerlaubter Übernahme, Nachbildung oder sonstiger rechtswidriger Nutzung behält sich Easytrack das Recht vor, eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 20.000,– pro Verstoß zu verlangen, wobei diese Vertragsstrafe ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB gilt, sowie darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Bei Zuwiderhandeln haftet der Nutzer für sämtliche daraus entstehenden Schäden von Easytrack; weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung wird rechtlich verfolgt. Alle Rechte vorbehalten. Wien, 10.08.2026 © 2026 easytrack · gps tracker · telematics GmbH
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